Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen der verschiedenen Reiseländer informieren.
Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens vier Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.
Die Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.
Unterschieden wird unter anderem zwischen
Grundsätzlich erforderlich sind:
Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen. Auch in den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes sind für manche Länder die Bestimmungen zum Reisen mit Heimtieren enthalten.
das Veterinäramt
Veterinäramt ist,
Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.
Hinweis: Einfuhrgenehmigungen für ungeimpfte Welpen unter zwölf Wochen, die aus gelisteten Drittländern nach Baden-Württemberg eingeführt werden sollen, erteilt das Regierungspräsidium Freiburg (Referat 35).
...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)