Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll