Um einen Jagdschein ausgestellt zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung ablegen.
Die Inhalte für Ausbildung und Prüfung orientieren sich am Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan.
In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse nachweisen:
Diese Kenntnisse können Sie sich in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung aneignen. Zum Lehrgang gehören eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Er umfasst mindestens 130 Stunden. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine Bescheinigung.
Sie dürfen nur jagen, wenn Sie einen Jagdschein besitzen.
Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden. Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Bestehen Sie die Prüfung, erhalten Sie ein Zeugnis. Bestehen Sie die Prüfung nicht, teilt Ihnen die Prüfungsstelle dies schriftlich mit.
Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.
Sie müssen sich spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung anmelden. Pro Jahr gibt es mindestens vier Prüfungstermine.
Der Landesjagdverband gibt die Termine öffentlich bekannt. Sie finden sie auch auf seiner Internetseite.
Hinweis: Ob in der von Ihnen gewünschten Region eine Prüfung stattfindet, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Prüfungsstelle (Landesjagdverband).
Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt