Öffentliche Straßen können Sie auch anders nutzen, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch).
Zu den genehmigungspflichtigen Sondernutzungen gehört beispielsweise:
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Achtung: Sie benötigen keine gesonderte Sondernutzungserlaubnis, wenn
Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind in diesem Fall Bestandteil der jeweiligen Genehmigung.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Sie kann die Erlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
die Gemeinde
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt