Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Hinweis: Die Behörde gewährleistet weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Angaben. Über abgemeldete Betriebe können Sie keine Auskunft erhalten.
Die Auskunft aus dem Gewerberegister müssen Sie formlos schriftlich unter Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.
Die Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Für Auskünfte über weitere Daten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
Ein rechtliches Interesse besteht auch bei Kreditvergaben an die Gewerbetreibenden.
Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
Die Gemeinden erheben unterschiedliche Kosten und Gebühren. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt