Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Sie können ihn auch neben einer Förderung nach dem BAföG in Anspruch nehmen.
Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern spielt bei der Bewilligung keine Rolle. Sie müssen keine Sicherheiten nachweisen.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Anders als beim BAföG handelt es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.
Die Laufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Sie können den Bildungskredit nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters in Anspruch nehmen. Sie können den Bildungskredit auch noch danach erhalten, wenn Sie Ihre Ausbildung innerhalb von längstens 24 Monaten nach Bewilligung abschließen.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können Sie bis zu 24 Monatsraten von je 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro erhalten. Diese erhalten Sie monatlich im Voraus. Wenn Sie einen entsprechenden Bedarf nachweisen, können Sie einmalig - neben der monatlichen Zahlung - im Voraus einen Teil des Kredits bis zur Höhe von 3.600 Euro erhalten. Insgesamt dürfen die Leistungen 7.200 Euro nicht überschreiten.
Für das Darlehen fallen vom Tag der Auszahlung an Zinsen an. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden diese gestundet.
Hinweis: Über den Zinssatz können Sie sich auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren.
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Pro Monat müssen Sie 120 Euro zurückzahlen. Die Kreditanstalt zieht die Rückzahlungsraten vierteljährlich am Quartalsende ein. Außerordentliche Rückzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Wenn Sie eine erneute Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt erhalten, werden die Rückzahlungsraten gestundet.
Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dort können Sie das Antragsformular anfordern oder Sie füllen es direkt auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes aus. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachreichen.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Fall der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Konditionen an. Die Unterschrift müssen Sie durch ein Amt bestätigen lassen (z.B. das Studentenwerk). Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
Hinweis: Die Frist, innerhalb derer der unterschriebene Vertrag vorliegen muss, finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.
Persönliche Voraussetzungen sind:
Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.
das Bundesverwaltungsamt
bei Schülern:
keine
...dass in Ratshausen mehr weibliche als männliche Personen leben