Sie benötigen eine Sterbeurkunde vor allem, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (z.B. Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Sie können die Urkunde persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort entrichten. Sie können die Sterbeurkunde aber auch telefonisch oder schriftlich (per Fax oder Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt werden soll oder ob Sie sie abholen. Auch die Bezahlung der Gebühren ist unterschiedlich geregelt und Sie sollten sie bei Bedarf erfragen. Manche Städte und Gemeinden bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung auf ihren Internetseiten an.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
das Standesamt des Sterbeortes
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
Auch die Sterbebescheinigung für die Bestattung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. An ihrer Stelle kann das Standesamt auch eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde ausstellen.
Weitere Urkunden (auch mehrsprachige Urkunden): je 12 Euro
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde