Gewerbliche Investoren, Kommunen und Privatpersonen können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2012 eine Förderung für die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung (zum Beispiel ehemals Wohnsitzlose) erhalten.
Für folgende Vorhaben kommt eine Förderung in Betracht:
Eine ergänzende oder zusätzliche Förderung ist möglich bei
Die Förderung erfolgt in der Regel durch Zuschüsse. Die Förderung durch ein Kapitalmarktdarlehen mit 12-jähriger Zinsverbilligung ist wahlweise möglich bei
Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 und im Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle.
Vollständige und förderfähige Anträge leitet die zuständige Stelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
Achtung: Erst mit abgeschlossener Prüfung Ihres Antrages und schriftlicher Förderzusage der L-Bank ist die Finanzierung Ihres Vorhabens gesichert. Beginnen Sie deshalb in der Regel nicht vorzeitig mit dem Bau, Kauf oder Umbau von neuem oder vorhandenem Wohnraum (Förderschädlichkeit des vorzeitigen Vorhabensbeginns, außer die zuständige Stelle stimmt dem zu).
Tipp: Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0721/150-3875 bei Finanzierungsfragen.
Für eine Förderung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind vor allem:
Hinweis: Eine Kombination von Zuwendungen für die Fördermaßnahme ist nur in bestimmten Fällen möglich. Generell ist dies zulässig mit Programmen der Gemeinden, der Landkreise, der L-Bank sowie der KfW. Eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Nummer 4.2.11 der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2012.
Die Förderung können Sie laufend beantragen.
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde