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Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Verfahrensablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei einigen Städten und Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.

 

Wenn Ihre Stadt oder Gemeinde ein automatisiertes Melderegister führt, können Sie auch persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und Ihre vorhandenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. In diesem Fall müssen Sie keinen zusätzlichen Meldeschein ausfüllen.

 

Hat die Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht einen Internetzugang eröffnet, können Sie die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.

 

Tipp: Sie können für Ihre Familienangehörigen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.

Zuständigkeit

die Meldebehörde

 

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

 

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen Unterlagen verlangen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich sind. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein.
    Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Frist/Dauer

Sie müssen sich innerhalb einer Woche ummelden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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