Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können insbesondere beantragt werden von:
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll die die wirtschaftliche und soziale Lage der Familie stabilisieren. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Im Rahmen eines persönlichen Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet diese den Antrag an den Vergabeausschuss weiter.
Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn
Eine Übersicht über die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter".
keine
...dass in Ratshausen mehr weibliche als männliche Personen leben