Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen ein Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen sind
Hinweis: Wird bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen der Zeitraum von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Sind Sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis und gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Die Krankenversicherung zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt Ihr Nettoarbeitsentgelt 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber den darüber hinausgehenden Betrag.
Alle anderen gesetzlich krankenversicherten Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag" einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.
Hinweis: Das ärztliche Zeugnis über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung kann als Bescheinigung für die Mutterschaftsgeldzahlung verwendet werden.
Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn
die gesetzlichen Krankenkassen
Reichen Sie den Antrag in der Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist ein – das sind sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.
keine
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde