Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen, z.B.:
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört