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Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen geplant sind.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Verfahrensablauf

Jeder oder jede kann bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)

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