In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: Die großen Automobilclubs, Reiseveranstalter und jeweiligen Botschaften und Konsulaten informieren Sie, in welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen.
Innerhalb der EU-/EWR-Staaten benötigen Sie keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Dies ist z.B. bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist gebührenfrei.
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde