Sie wollen Ihr Fahrzeug abmelden? Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Die Zulassungsbehörde entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung).
Sie dürfen danach
Mit folgenden Einschränkungen können Sie Ihr Fahrzeug noch zurückfahren:
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen. Sie müssen den kürzesten Weg zurück nehmen.
Hinweis: Für die Rückfahrt muss Ihr Fahrzeug versichert sein. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Die geplante Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs müssen Sie oder Ihre Vertretung der Zulassungsbehörde anzeigen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie müssen auch die Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorlegen. Die Zulassungsbehörde macht die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ungültig. Sie erhalten die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigungen entwertet wieder zurück.
Tipp: Um Zeit zu sparen, sollten Sie oder Ihre Vertretung persönlich zur Zulassungsbehörde gehen.
Sie müssen erklären, wie das Fahrzeug weiter verwendet wird. Dazu
Bei einer Außerbetriebsetzung müssen Sie gegenüber der Zulassungsbehörde im Übrigen erklären, dass Ihr Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Hinweis: Grundsätzlich können Sie aber auch in jeder anderen Zulassungsbehörde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Zulassungsbehörde in Baden-Württemberg ist,
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 5,10 Euro).
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)