Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Tipp: Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Beantragung beim
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
...dass man im Gasthof Adler schwäbische Gaumenfreuden genießen kann (Nähere Informationen auch zu den besonderen Kuchl-Obenden unter www.adler-ratshausen.de)