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Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen

Sie möchten ein Bauwerk, Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme oder andere Anlagen oder Geräte in der Nähe eines Flugplatzes errichten? Je nach Entfernung zu der Start- und Landebahn und den Flugsicherungseinrichtungen und abhängig von der Art und Höhe des Bauwerkes beziehungsweise der Anlage benötigen Sie eine luftrechtliche Genehmigung.

  • Für Verkehrsflughäfen ist ein Bauschutzbereich in jedem Fall festgesetzt, für andere Flugplätze ist die Festsetzung abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten.
    Der Bauschutzbereich schließt einen Flughafen mit einem Radius von sechs Kilometern kreisförmig ein. In den Anflugsektoren reicht er bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern vom Flughafen. Hinzu kommt eine unterschiedliche Höhenstaffelung, je nach Lage und Entfernung. Der beschränkte Bauschutzbereich anderer Flugplätze schließt den Platz mit einem Radius von 1,5 Kilometern kreisförmig ein.

Die luftrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Anlagen durch ihre Höhe ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen oder zu Störungen der Flugsicherungsanlagen führen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Gebäuden, Antennen, hohen Schornsteinen oder Baukränen,
  • einzelnen Bäumen oder Baumgruppen,
  • der kurzzeitigen Aufstellung eines Autokrans oder sonstiger Baugeräte.

Hinweis: Benötigen Sie für die Errichtung des Bauwerkes eine Baugenehmigung, müssen Sie die luftrechtliche Genehmigung nicht gesondert beantragen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Landesluftfahrtbehörde innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens. Dies gilt jedoch nicht bei der Durchführung des baurechtlichen Kenntnisgabeverfahrens!

Verfahrensablauf

Sie müssen die luftrechtliche Genehmigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen steht zum Download zur Verfügung.

Zuständigkeit

Erforderliche Unterlagen

wie im Antragsformular beschrieben:

  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Krantypenblatt

Frist/Dauer

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig unter Berücksichtigung der angegebenen Bearbeitungsdauer.

Kosten

vom Einzelfall abhängig

Rechtsgrundlage

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