Sie möchten ein Bauwerk, Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme oder andere Anlagen oder Geräte in der Nähe eines Flugplatzes errichten? Je nach Entfernung zu der Start- und Landebahn und den Flugsicherungseinrichtungen und abhängig von der Art und Höhe des Bauwerkes beziehungsweise der Anlage benötigen Sie eine luftrechtliche Genehmigung.
Die luftrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Anlagen durch ihre Höhe ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen oder zu Störungen der Flugsicherungsanlagen führen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
Hinweis: Benötigen Sie für die Errichtung des Bauwerkes eine Baugenehmigung, müssen Sie die luftrechtliche Genehmigung nicht gesondert beantragen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Landesluftfahrtbehörde innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens. Dies gilt jedoch nicht bei der Durchführung des baurechtlichen Kenntnisgabeverfahrens!
Sie müssen die luftrechtliche Genehmigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen steht zum Download zur Verfügung.
wie im Antragsformular beschrieben:
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig unter Berücksichtigung der angegebenen Bearbeitungsdauer.
vom Einzelfall abhängig
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll