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Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder vergleichbare Ausbildungseinrichtungen) können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Der Ehemann oder die Ehefrau und nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie - Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 374 Euro) zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Zuständigkeit
die Ausländerbehörde, in dessen Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis des deutschen Hochschulabschlusses
- Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes
Kosten
135 Euro
Rechtsgrundlage