Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?
Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten zusätzlich tierseuchenrechtliche Regelungen:
Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein entsprechendes Formular.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Erlaubnis zu erhalten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
die untere Verwaltungsbehörde (Veterinärbehörde Ihres Land- oder Stadtkreises)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.
mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)