Die personenbezogene Fahrerkarte ist von Fahrern bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben, grundsätzlich zu verwenden. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:
Im Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts werden unter anderem fahrer- und unternehmensbezogene Daten sowie Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen / Pausen, andere Arbeitszeiten, sowie gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten der Fahrer und gegebenenfalls Beifahrer über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfasst und gespeichert. Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.
Die Fahrerkarte ersetzt die Schaublätter. Auf dem Mikrochip der Fahrerkarte sind die Identitätsdaten des Fahrers enthalten, desweiteren werden unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen / Pausen, andere Arbeitszeiten, Wegstecken sowie Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages über mindestens 28 Tage gespeichert. Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Die Fahrerkarte ist personenbezogen und darf nicht von Dritten benutzt werden. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies kann von der Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüft werden.
Folgende Angaben / Daten sind auf der Fahrerkarte sichtbar beziehungsweise auf dem Mikrochip gespeichert:
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Der Antragsteller hat Angaben zu seiner Muttersprache zu machen und muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in der Regel in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinbehörde) rechtzeitig beantragt werden, damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten / Kontrollgerätekarten:
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Folgekarte kann frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Die abgelaufene Karte bleibt beim Karteneigentümer (Fahrer) und ist nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage von diesem im Fahrzeug mitzuführen.
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.
Gebührenhöhe:
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)