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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung – beantragen".

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Voraussetzungen

Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zusätzlich dürfen Sie

  • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
  • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

Zuständigkeit

die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten

Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise, dass Sie
    • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
    • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

Kosten

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: 65 Euro
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

Rechtsgrundlage

§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)

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