Als Arbeitgeber (also wenn Sie mindestens eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten haben) müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen ("Regelbetreuung"). Möglich ist die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Bestellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters Ihres Unternehmens.
Hinweis: Informieren Sie sich in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)" Ihres Unfallversicherungsträgers über die genauen Bestimmungen für die Bestellung von internen oder externen Fachkräften. Die Unfallverhütungsvorschrift erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab
Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten vor.
Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:
Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf
Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.
Tipp: Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie zunächst die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen. Sie müssen ihn außerdem darüber unterrichten, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.
Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. In dieser Bestellung müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben. Die DGUV bietet ein Formular für die Bestellung an.
Hinweis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z.B. freiberufliche Tätige oder sicherheitstechnische Dienste) müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können.
Tipp: Eine Liste gütegeprüfter Dienstleister finden Sie auf den Seiten der GQA.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen einsetzen:
Diese müssen
Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.
Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungsgang erwerben. Die Broschüre "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" der DGUV informiert Sie über die Inhalte dieser Ausbildung. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger. Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Hinweis: Nähere Regelungen zu den Voraussetzungen enthält die DGUV Vorschrift 2.
die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betriebssitz liegt
Arbeitsschutzbehörde ist,
keine
Sie müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, sobald Sie mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen.
keine
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln