Zu den "gefährliche Abfällen" (auch "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" genannt) zählen Abfälle, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Diese Abfälle müssen Sie wegen ihrer Schädlichkeit gegenüber Mensch und Natur getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Hinweis: Die ordnungsgemäße Entsorgung "gefährlicher Abfälle" wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.
Tipp: Das Umweltministerium bietet weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, CDs und DVDs sowie alten Medikamenten.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Tipp: Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
die jeweilige örtliche Satzung
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde