• Verfahren A-Z

Zurück zur Übersicht

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Beispiele für Sperrmüll: Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte oder Gartenmöbel.

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

Hinweis: Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine für Sperrmüll oder für die Abholung vor Ort.

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Termine

Termine
Oktober 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass Sie im Dorfladen der Bäckerei Besenfelder u.a. Pakete abgeben und Briefmarken erwerben können