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Umweltbeeinträchtigungen melden

Der Umweltmeldestelle der Landesregierung können Sie alle Arten von Umweltbeeinträchtigungen melden.

Eine Umweltbeeinträchtigung ist beispielsweise

  • die illegale Ablagerung von Abfall,
  • die Störung eines Naturschutzgebietes oder auch
  • die Belästigungen durch Rauch oder Lärm im privaten Bereich.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die Umweltmeldestelle, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist telefonisch, schriftlich oder über E-Mail möglich. Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Fotos von der betreffenden Stelle können Sie Ihrer E-Mail beifügen, falls Sie diese Form der Benachrichtigung wählen.

Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. Diese überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

Fügen Sie der Meldung Ihre Kontaktdaten an. Über den Ausgang des Verfahrens informiert Sie die zuständige Behörde. Teilen Sie bitte mit, wenn die Umweltmeldestelle Ihr Anliegen anonym behandeln soll. In diesem Fall informiert die Umweltmeldestelle Sie über den Ausgang des Verfahrens.

Zuständigkeit

die Umweltmeldestelle der Landesregierung

Erforderliche Unterlagen

Keine Angabe möglich.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Die Umweltmeldestelle wurde bereits 1974 auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.

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