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Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Das Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtdienstleistungsregister.de) ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Zuständigkeit

das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)

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