Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Sie müssen sich bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Zuständig ist die Bezirkszahnärztekammer, in deren Bezirk Sie tätig werden wollen oder in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz nehmen. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie dort.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Um Kammermitglied der Landeszahnärztekammer in Baden-Württemberg zu sein, müssen Sie
die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage zum Meldebogen.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorlegen.
innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder der Wohnsitznahme in Baden-Württemberg
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt