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Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)
Unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkräfte können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:
Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in triftig begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Versetzung.
Verfahrensablauf
Alle Versetzungsverfahren beantragen Sie online.
Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.
Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.
Den Belegausdruck der Onlineantragstellung müssen Sie an ihrer Schule unterschrieben abgeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.
Voraussetzungen
Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren
- fristgerechte Antragstellung
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
- Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
- Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
- Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich
Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.
Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen
- Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Kriterien im Lehrertauschverfahren
- soziale Gründe
Das Ländertauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung.
- Teilnehmende Lehrkräfte müssen
- hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
- vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie anschließend tatsächlich den Dienst antreten.
- Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde
Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. "Persönliche" Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Fehlen Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen, erfolgt die Auswahl nach:
- Eignung
- sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
- Bedarf (fächerspezifisch, regional)
- Wartezeit
Zuständigkeit
das Kultusministerium Baden-Württemberg
Erforderliche Unterlagen
nur bei Bewerbung auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
Für die Freigabeentscheidung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist eine Bewerbungsmappe an die ausschreibende Schule schicken. Weitere Informationen finden Sie in der "Checkliste für Versetzungsbewerber".
Frist/Dauer
- Antrag auf Versetzung im landesinternen Versetzungsverfahren:
Ihr Antrag muss bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der Schule vorliegen.
-
Antrag auf Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens:
- Die Ausschreibungszeiträume finden Sie im Internet.
- Nur in Ausnahmefällen sind Bewerbungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli oder eine Besetzung zum Februar eines Jahres möglich. Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an das zuständige Regierungspräsidium.
-
Antrag auf Versetzung im Ländertauschverfahren:
- Für eine Versetzung zum Sommer muss Ihr Antrag bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien vorliegen.
- Für eine Versetzung zum 1. Februar muss Ihr Antrag bis zum 1. August des Vorjahres vorliegen.
Nicht alle Länder beteiligen sich am Halbjahresverfahren.
Kosten
keine