Möchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.
Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch bei der Deutschen Flugverkehrskontrolle beantragen. Die Deutsche Flugverkehrskontrolle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an. Sie müssen folgende Angaben machen:
Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das zuständige Regierungspräsidium (abhängig vom Aufstiegsort) zulassen.
Hinweis: Falls der Massenaufstieg der Ballons im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.
Die Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Fälle:
Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie
die Deutsche Flugsicherung
keine
mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung
keine
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört