Wenn Sie eine neue Leitung verlegen lassen (z.B. Strom, Gas, Telekommunikation) und dafür eine öffentliche Straße aufgegraben werden muss, benötigen Sie eine Genehmigung. Beachten Sie, dass die zuständige Behörde die Genehmigung mit Auflagen erteilen kann, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein müssen.
Sie müssen den "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Das Formular steht Ihnen, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, auch zum Download zur Verfügung.
Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten (z.B. die zuständigen Verkehrsunternehmen, falls Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind).
die Straßenbaubehörde
Straßenbaubehörde ist, je nach dem Ort, in dem die neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls sich der Baubeginn verzögern sollte, müssen Sie dies der zuständigen Stelle daher unverzüglich mitteilen.
Je nach Satzung der Gemeinde fallen für die Erteilung der Genehmigung unterschiedliche Gebühren an.
Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen.
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde