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Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutschein einlösen

Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Das Land unterstützt Sie dabei. Im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE erhalten Eltern von Neugeborenen einen Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro. Sie können ihn für ausgewählte Familienbildungsangebote (z.B. Elternbildungskurse, Elterntreffs) einlösen.

Für folgende Kurse sind die Teilnahmegebühren vollständig durch den Gutschein gedeckt:

  • Grundkurse zur Kindesentwicklung im ersten Lebensjahr (jeweils 1,5 Stunden an vier Abenden) oder
  • Themenkurse (vier Abende zu Themen aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit, Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung)

Sie können den Gutschein aber auch als Teilzahlung für einen breiter angelegten und üblicherweise teureren Familienbildungskurs einsetzen.

Weitere Leistungen des Landesprogramms STÄRKE sind:

  • Gutscheinaufstockung
    Familien in nachweisliche schwieriger finanzieller Lage (z.B. Bezug von Arbeitslo-sengeld oder Sozialhilfe) können auf Antrag für die Teilnahme an einem breiter angelegten Familienbildungskurs eine Aufstockung des Gutscheinwertes auf bis zu 500 Euro erhalten.
  • Spezielle Elternbildungskurse für Familien in besonderen Lebenssituationen
    Unabhängig vom Alter des Kindes oder der Kinder können Familien in besonderen Lebenssituationen kostenlos spezielle Eltern- und Familienbildungsangebote in einem Wert von bis zu 500 Euro besuchen.
  • Hausbesuche
    Familien können auf Antrag einen einmaligen Zuschuss für Hausbesuche im Wert von bis zu 500 erhalten. Diese Hausbesuche führt der örtliche Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe durch. Voraussetzung ist, dass die Familien bereits eine Gutscheinaufstockung erhalten haben oder an einem Spezialkurs teilnehmen.

Tipp: Das Sozialministerium beantwortet auf seinen Seiten die häufigsten Fragen von Eltern sowie die häufigsten Fragen der Veranstalter und kommunalen Behörden.

Verfahrensablauf

Den Bildungsgutschein erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt.

Gemeinsam mit dem Gutschein erhalten Sie auch das Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE". Auf der Rückseite finden Sie die teilnehmenden Organisationen, bei denen Sie den Gutschein einlösen können, mit ihren Logos abgebildet. Dem Gutschein beigefügt sind auch Informationen über das örtliche Angebot, welche die Jugendämter zusammenstellen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Sie beginnen den Familienbildungskurs vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes.
    In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
  • Der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die
    • die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
    • mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist.

Voraussetzungen für die Gutscheinaufstockung sind:

  • Sie weisen nach, dass Sie in schwierigen finanziellen Verhältnissen leben.
  • Die verlangte Kursgebühr ist angemessen.

Um die zusätzliche Förderung für spezielle Eltern- und Familienbildungskurse zu erhalten, müssen Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden. Als solche zählen beispielsweise:

  • Alleinerziehung
  • frühe Elternschaft
  • Gewalterfahrung
  • Krankheit (dazu zählt auch Sucht)
  • Behinderung eines Familienmitglieds
  • Mehrlingsversorgung
  • Migrationshintergrund
  • Pflege- oder Adoptivfamilie
  • schwierige finanzielle Verhältnisse
  • Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.

Zuständigkeit

für das Versenden von Bildungsgutscheinen:

  • das Einwohnermeldeamt
    Einwohnermeldeamt ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
  • bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
      Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Erforderliche Unterlagen

  • für den Bildungsgutschein: außer dem Gutschein selbst keine
  • für die Gutscheinaufstockung: Nachweis über schwierige finanzielle Verhältnisse (z.B. durch Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe)

Frist/Dauer

Den Bildungsgutschein können Sie im ersten Lebensjahr Ihres Kindes einlösen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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