Sie benötigen für Ihr Kind im Grundschulalter außerhalb des Unterrichts eine Betreuung?
Die Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf. Möglich sind folgende Formen:
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten, Gemeinden oder Städten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet. Wenn nicht, müssen Sie möglicherweise einen Schulbezirkswechsel beantragen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Sie können Ihr Kind gleich bei der Einschulung auch für die Betreuung anmelden.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist, dass Ihr Kind die jeweilige Schule besucht.
die Leitung der Schule oder der Kindertageseinrichtung mit Betreuungsangebot
Hinweis: Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, externen Horten oder Vereinen) getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. Nähere Auskünfte erteilt die Schulleitung. Sie können sich auch auf der Internetseite der jeweiligen Schule informieren. Diese finden Sie unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule, ob Sie Unterlagen vorlegen müssen.
Ob für die Anmeldung zur Betreuung eigene Fristen gelten, erfahren Sie bei der jeweiligen Schule.
monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z.B. Mittagessen, Freizeitangebot)
...dass die Gemeinde Ratshausen am Fuße des Plettenberg (1002"m) und des Ortenbergs (995"m) liegt