Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) führt im Auftrag der Bundesregierung das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" durch. Junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen erhalten. Für Absolventen dualer Ausbildungsberufe wird das Förderprogramm überwiegend von den Kammern durchgeführt.
Die Begabtenförderung beträgt höchstens 5.100 Euro.
Förderfähig sind beispielsweise:
Nicht gefördert werden unter anderem:
Das Stipendium erhalten Sie ab dem ersten Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin gilt das Aufnahmejahr als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium erstreckt sich über drei Kalenderjahre und dauert grundsätzlich bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Achtung: Wer während des Bezugs eines Stipendiums der Begabtenförderung ein akademisches Studium ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche beginnt, scheidet aus dem Programm aus.
Das Programm besteht aus einem zweistufigen Verfahren:
Zunächst müssen Sie sich um das Stipendium bewerben. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, nachdem Sie geklärt haben, ob die Zulassungsvoraussetzungen auf Sie zutreffen. Diese schickt Ihnen dann ein Antragsformular (sogenanntes Stipendienstammblatt) und Informationsmaterialien zu.
Das ausgefüllte Stipendienstammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Diese entscheidet dann über Ihre Aufnahme.
Wenn Sie als Stipendiat aufgenommen wurden, können Sie sich die gewünschten Weiterbildungsmaßnahmen aussuchen und dafür eine Förderung beantragen.
Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme, die Sie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen, da die zuständige Stelle immer prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist. Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab, in der genau festgelegt ist, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.
Jede zuständige Stelle setzt unterschiedliche Bewerbungstermine fest. Sie sollten sich dort deshalb schon frühzeitig nach Bewerbungsfristen erkundigen.
Die Förderung für jede einzelne gewünschte Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde