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Krankenversicherung für Freiberufler

Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
  • Sie können sich privat versichern.
  • Sie können beides verbinden und zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen.

Ausnahmen gelten verpflichtend für:

  • Landwirtinnen und Landwirte (Versicherung in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse)
  • selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten (Versicherung in der Künstlersozialversicherung
  • Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Künstlersozialkasse (KSK) – Anmeldung".

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Mindestbemessungsgrundlage ist, vor allem auch für hauptberuflich Selbständige, gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechnung erfolgt anhand

Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt (z.B. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) und

des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes der Krankenkassen.

Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern nach dem persönlichen Versicherungsrisiko (z.B. nach Alter, Vorerkrankungen).

Tipp: Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. bietet Informationen über das Angebot der privaten Krankenversicherung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.

Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenkasse Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen. Wenden Sie sich persönlich oder schriftlich an den Versicherungsträger. In den meisten Fällen können Sie auch online ein Angebot anfordern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Sie waren vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, und zwar
    • in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden für mindestens 24 Monate oder
    • unmittelbar vor dem Ausscheiden für zwölf Monate.
  • Sie beantragen die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt immer im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.

Hinweis: Wenn Sie keinen anderen Anspruch im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich versichert waren, müssen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie sich in der Vergangenheit gegen eine freiwillige Mitgliedschaft entschieden, aber auch keine private Versicherung gegen Krankheit abgeschlossen haben.

Über die Aufnahmevoraussetzungen bei einer privaten Krankenversicherung gibt Ihnen der jeweilige Versicherungsträger Auskunft.

Zuständigkeit

  • für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren
  • für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung: jedes Unternehmen, das eine private Krankenversicherung anbietet

Erforderliche Unterlagen

  • bei einem Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft: letzter Einkommensteuerbescheid
  • bei der Wahl eines privaten Versicherungsträgers: je nach Versicherungsträger

Frist/Dauer

Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung tun. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt immer im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.

Ob und welche Fristen Sie bei der Versicherung in der privaten Krankenversicherung beachten müssen, erfahren Sie beim jeweiligen Versicherungsträger.

Kosten

keine Angaben möglich

Rechtsgrundlage

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