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Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen

Der "Blaue Engel" kennzeichnet umweltschutzbezogene Produkte und Dienstleistungen. Das Umweltzeichen hat folgende Ziele:

  • Klimaschutz
  • Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Wasserschutz
  • Ressourcenschutz

Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen.

Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.

Verfahrensablauf

Zunächst prüfen Sie, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits eine Vergabegrundlage für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
  • es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist bereits in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
  • bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen 'Blauer Engel'".

Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab. Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Führen des "Blauen Engels" bei Produkten sind:

  • sparsamer Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung
  • Gebrauchstauglichkeit
  • Lebensdauer
  • Entsorgung der Produkte

Voraussetzungen für Führen des "Blauen Engels" bei Dienstleistungen sind:

  • Umweltfreundlichkeit
  • besondere Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Zuständigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
    • die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt beziehungsweise
    • sich der Geschäftssitz befindet
  • Prüfprotokoll
    Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind.
  • Verbraucherinformation
  • Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (sofern bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.

Tipp: Eine Übersicht über die entstehenden Kosten finden Sie auf den Seiten des "Blauen Engels".

Rechtsgrundlage

Norm DIN EN ISO 14024 (Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Umweltkennzeichnung Typ I)

Termine

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