Um Ihren Beruf als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin ausüben zu können, müssen Sie von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Die Bestellung müssen Sie beantragen.
Damit werden Sie gleichzeitig Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Hinweis: Wenn zwischen bestandenem Examen und gewünschter Berufsaufnahme mehr als fünf Jahre liegen, müssen Sie in manchen Fällen eine weitere Prüfung ablegen.
Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.
Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung wird Ihnen eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt.
Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin dürfen Sie nicht bei einer der folgenden Gesellschaften angestellt, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter sein:
Voraussetzungen sind:
Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Hinweis: Zur Bestellungsveranstaltung müssen Sie einen Personalausweis oder ein anderes Identifikationspapier mitbringen.
Antrag auf Bestellung: innerhalb fünf Jahren nach Bestehen des Wirtschaftsprüfer-Examens beziehungsweise der Eignungsprüfung
Achtung: Bei verspätetem Antrag kann eine erneute (Teil-)Prüfung angeordnet werden.
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln