Tierärztinnen und Tierärzte können in Baden-Württemberg erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes tätig werden.
Mit der Aufnahme der Tätigkeit sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen bei der Kammer anzumelden.
Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,
Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.
Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu. Neben den Anmeldeformularen erhalten Sie auch die Kammerordnungen und Informationsbroschüren.
Die Anmeldeformulare stehen nicht als Download zur Verfügung.
Sie müssen
die Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.
keine
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln