Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Sie müssen Ihren Aufenthalt binnen drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Seit 1. September 2011 können Staatsangehörige der Schweiz wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Vordruckmuster erhalten wollen. Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)