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Kindergartenplatz - Kind für Aufnahme anmelden

Ein Kindergartenplatz sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein. In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindergärten aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten und die oftmals auf der Internetseite der Kommune abrufbar ist.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Aufnahme in eine  Einrichtung.

Verfahrensablauf

Fragen Sie vor Ort nach, ob die von Ihnen ausgewählte Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt (z.B. Öffnungszeiten, Angebot von Mahlzeiten, erzieherische Schwerpunkte).

Klären Sie vor Ort die Anmeldefristen ab und fragen Sie, ob Sie Ihre Kinder für mehrere Kindergärten eintragen lassen können.

Lassen Sie Ihr Kind ärztlich untersuchen. Die ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.

Zuständigkeit

  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung
    Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (z.B. U 7a) entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

Rechtsgrundlage

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