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Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen

Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.

Heiztechnische Anlagen sind:

  • solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung
  • Biomasseanlagen (z.B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe)
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Wärmepumpen
  • Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren)
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung

Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft – Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Höhe der Förderung

Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.

Der Mindestbetrag des Darlehens beträgt 5.000 Euro.

Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.

Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:

  • bei Darlehen bis zu 20.000 Euro in einem Betrag
  • bei größeren Darlehen in zwei Teilbeträgen (auf Wunsch)

Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.

Ihre Hausbank prüft den Antrag und leitet diesen an die L-Bank weiter. Wenn diese das Darlehen bewilligt, schließt Ihre Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag ab. Ihre Hausbank zahlt das Darlehen dann an Sie aus.

Die Kreditlaufzeit beträgt

  • 20 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr) oder
  • 10 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr).

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer, Eigentümerin, Bauherr, Bauherrin, Erwerber oder Erwerberin eines Hauses mit bis zu drei Wohneinheiten in Baden-Württemberg. Davon muss mindestens eine Wohneinheit dauerhaft von Ihnen selbst genutzt werden.
  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich bei Ihrer Hausbank beraten lassen. Die Hausbank ist verpflichtet, dieses Gespräch entsprechend zu dokumentieren.
  • Sie müssen ein Fachunternehmen mit dem Einbau der Heizung beauftragen.
  • Das Fachunternehmen muss beim Einbau einen hydraulischen Abgleich vornehmen.

Hinweis: Sie erhalten unter anderem keine Fördermittel, wenn Sie Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen installieren wollen. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.

Zuständigkeit

  • für die Antragstellung: Ihre Hausbank
  • für die Bewilligung des Darlehens: die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme

Hinweis: Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Verwendungsnachweis einreichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien in Wohngebäuden in Baden-Württemberg

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