Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Sie werden von der Krankenkasse bezahlt, eine Praxisgebühr muss nicht entrichtet werden.
Durch die ärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Vorrangiges Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden von Ihrem Frauenarzt oder, falls der Frauenarzt einen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat, von Ihrer Hebamme durchgeführt. Vereinbaren Sie einen Termin.
Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen anfangs einmal monatlich. Ab der 33. Schwangerschaftswoche 14-tägig. Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht. Bei der Vereinbarung eines Untersuchungstermins muss auf die Belange des Betriebs Rücksicht genommen werden.
Bei der Erstuntersuchung wird nach Feststellung der Schwangerschaft eine allgemeine Befragung vorgenommen. Dabei wird Ihre Krankengeschichte erfasst, beispielsweise die gesundheitlichen und familiären Vorbelastungen sowie körperliche und seelische Belastungen. So kann festgestellt werden, ob ein Schwangerschaftsrisiko besteht. Außerdem werden eine Allgemeinuntersuchung und eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt und weitere diagnostische Maßnahmen getroffen (z.B. Blutdruckmessung, Feststellung des Körpergewichts, Urinuntersuchung und Untersuchung auf Blutarmut).
Außerdem wird Ihr Blut auf verschiedene Infektionskrankheiten hin getestet, die Ihrem Kind gefährlich werden könnten, wie z.B. Röteln. Ein HIV-Test wird Ihnen angeboten, aber nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Informationsblatt "Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten?" des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert. Außerdem wird der Stand der Gebärmutter und die kindliche Herzaktion kontrolliert und die Lage des Kindes festgestellt.
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Bei Vorliegen bestimmter Risiken oder Komplikationen können auch häufigere Ultraschalluntersuchungen angeordnet werden.
Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik, mit denen Fehlbildungen des Fötus, Infektionen, familiär vererbte Krankheiten und Chromosomenanomalien festgestellt werden, gehören nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Der Arzt muss Sie bei Vorliegen bestimmter Risiken auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, beispielsweise wenn Sie bereits 35 Jahre oder älter sind. Die Entscheidung über Maßnahmen der Pränataldiagnostik liegt ausschließlich bei Ihnen selbst – lassen Sie sich deshalb ausführlich zu Art und Zweck der Untersuchung beraten.
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. In diesen werden im weiteren Verlauf der Schwangerschaft die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen eingetragen. Den Mutterpass sollten Sie während der Schwangerschaft immer bei sich führen und zu jeder ärztlichen Untersuchung und zur Entbindung mitbringen.
Ihr Frauenarzt oder, wenn Ihr Frauenarzt einen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat, Ihre Hebamme
Die Kosten für die normalen Vorsorgeuntersuchungen trägt die Krankenkasse.
Untersuchungen, die über die normalen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen und Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik müssen Sie selbst zahlen. Sie erhalten eine Rechnung Ihres Arztes über die durchgeführte Untersuchung. Laborkosten werden durch Rechnung des Labors abgerechnet.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen bezahlt werden.
Hinweis: Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde