Im Rahmen einer dualen Berufsausbildung besuchen die Auszubildenden an drei bis vier Tagen pro Woche ihren Ausbildungsbetrieb und an ein bis zwei Tagen die Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht (wochenweise) stattfinden.
Sie als Ausbildungsbetrieb sind für die Anmeldung des Auszubildenden in der Berufsschule verantwortlich.
Nachdem der Ausbildungsvertrag durch den Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden (bei minderjährigen Auszubildenden auch deren gesetzliche Vertreter) unterschrieben ist, sind die Auszubildenden möglichst umgehend bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Sollten Sie unsicher sein, welche Berufsschule für Sie zuständig ist, hilft Ihnen jede öffentliche berufliche Schule gerne weiter. Sie können sich hierzu direkt an die Schulleitung oder deren Sekretariat wenden.
Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Berufsschule ein und senden Sie ein Exemplar an Ihre zuständige Kammer.
Tipp: Die meisten Berufsschulen bieten auf ihren Internetseiten ein Anmeldeformular zum Herunterladen an.
Der Ausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden muss bereits abgeschlossen und im Verzeichnis der für die jeweilige Branche zuständigen Stelle (zumeist die zuständige Kammer) eingetragen sein.
die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständige Berufsschule
Für die Anmeldung in der Berufsschule fallen keine Kosten und Gebühren an.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde