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Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen müssen Sie einen Anschlussbeitrag entrichten. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde den Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken).

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erheben.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, sobald Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Die Gemeinde/Stadt kann durch Satzung festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung entrichten müssen. In diesem Fall müssen Sie bereits Zahlungen leisten, bevor Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Von den Beiträgen sind betroffen

  • Eigentümer oder Eigentümerinnen des Grundstückes oder
  • Erbbauberechtigte.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist:

Ihr Grundstück kann

  • baulich oder gewerblich genutzt und
  • an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

Kosten

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegten Verteilungsmaßstab (in der Regel eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

Rechtsgrundlage

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