Sie bilden in Ihrem Betrieb Jugendliche mit Ausbildungshemmnissen aus? Ausbildungshemmnisse können beispielsweise sein: Bildungsdefizite, Lücken in Fachtheorie und -praxis, Lernhemmungen, Prüfungsängste, Sprachprobleme oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld. Dann können Sie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) beantragen, um
Die abH gehen über die betriebs- und ausbildungsüblichen Maßnahmen hinaus. Möglich sind beispielsweise:
Die abH werden folgendermaßen umgesetzt:
Hinweis: Finden die Maßnahmen während der üblichen betrieblichen Arbeitszeit statt, kann der Betrieb einen Zuschuss zur anteiligen Ausbildungsvergütung erhalten.
Tipp: Ausbildungsbetriebe und benachteiligte Jugendliche sollten vor Beginn einer Maßnahme Kontakt mit der Berufsberatung aufnehmen.
Die abH müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Auszubildenden bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
Die abH können folgende Gruppen von Auszubildenden erhalten:
Seit 1. April 2012 kann auch eine Zweitausbildung mit abH gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Hinweis: Ausländische Auszubildende können die Förderung nur erhalten, wenn sie voraussichtlich nach Abschluss der Ausbildung in Deutschland erwerbstätig sein werden.
die für Ihren Betrieb zuständige Agentur für Arbeit
jeweils als Kopie:
Sie müssen die Förderung vor Beginn der abH beantragen.
keine
§ 75 – 80 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Ausbildungsbegleitende Hilfen)
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)