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Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen

Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.

In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:

  • Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten
  • andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen

Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:

  • Pferde
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Bienenvölker
  • Geflügel

Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Anlage 1 der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg nachlesen.

Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.

Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.

Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.

Voraussetzungen

Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie

  • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
  • rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
  • die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
  • die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und
  • Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben.

Zuständigkeit

  • für die Antragstellung: das Veterinäramt
    Veterinäramt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
  • für die Entscheidung: die Tierseuchenkasse

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beihilfe
  • Nachweis der Seuche (Krankheit)
  • Dokumentation des Tierverlustes
  • Nachweis der Schadensminimierung

Frist/Dauer

Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens sechs Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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