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Kindertagesstätte - Kind für Krippenplatz anmelden

Sie suchen einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind? Ein Verzeichnis der Kindertagesstätten erhalten Sie kostenlos beim Jugendamt oder in größeren Städten bei der Stadtverwaltung.

Anhand dieser Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen. Beachten Sie zunächst Einrichtungen in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes. Weitere Auswahlkriterien sind beispielsweise:

  • Öffnungszeiten
  • Mindestalter des Kindes
  • Angebot von Mahlzeiten
  • Schlafplätze (für Mittagsschlaf)
  • erzieherische Schwerpunkte
  • Höhe der Elternbeiträge

Verfahrensablauf

Suchen Sie eine passende Kinderkrippe aus und nehmen Sie Kontakt zu deren Leitung auf. Klären Sie alle wichtigen Fragen zur Anmeldung, z.B.:

  • Angebot an Betreuungsplätzen
  • Anmeldeformalitäten

Lassen Sie Ihr Kind vormerken. Vormerkungen sind je nach Träger unterschiedlich geregelt. In einigen Einrichtungen erhalten Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch, in anderen ist eine Vormerkung telefonisch möglich. Falls in der gewünschten Kinderkrippe kein Platz zur Verfügung steht, sollten Sie Ihr Kind auch bei weiteren Einrichtungen vormerken lassen.

Der Träger der Einrichtung schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Dieser enthält rechtliche Vereinbarungen (z.B. über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen).

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes in die Kinderkrippe sind:

  • physische und psychische Gesundheit des Kindes (Kinder mit Behinderung sollen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt)
  • in manchen Gemeinden: Nachweis z.B.,
    • dass beide Elternteile erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren beziehungsweise
    • beide Elternteile eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind

Daneben gibt es weitere Kriterien für die Aufnahme.

Zuständigkeit

  • für kommunale Einrichtungen der Kleinkindbetreuung: die Leitung beziehungsweise der Träger der Einrichtung oder die Gemeindeverwaltung
  • für Einrichtungen freier Träger und privater Betreiber: die Leitung beziehungsweise der Träger der Einrichtung

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung und möglicherweise Impfnachweise (Kopie des Impfpasses).
    Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder.
  • möglicherweise Nachweise z.B., dass beide Elternteile erwerbstätig sind oder in Ausbildung stehen beziehungsweise Arbeit suchend sind

Klären Sie mit der Leitung der Kinderkrippe, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Fragen Sie direkt bei der Leitung der Kinderkrippe, welche Anmeldefristen Sie beachten müssen.

Kosten

Die Elternbeiträge für die Betreuung sind unterschiedlich hoch und können abhängen von:

  • Anzahl der Kinder in einer Familie
  • Einkommen der Eltern
  • Betreuungszeit

Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Einrichtung, welchen Beitrag Sie in Ihrem Fall bezahlen müssen.

Rechtsgrundlage

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