Haben Sie im Ausland eine Schule besucht und ein Abschlusszeugnis erhalten? Dann können Sie es in Baden-Württemberg als gleichwertig mit einem hiesigen Schulabschluss anerkennen lassen. Die Anerkennung müssen Sie beantragen.
Die Anerkennung Ihres letzten Schulabschlusses ist beispielsweise notwendig, wenn Sie in Baden-Württemberg
Zur Anerkennung wird das ausländische Schulzeugnis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.
Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:
Einzelheiten zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und berufsqualifizierenden Abschlüssen aus dem Ausland finden Sie in den Verfahren "Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen" beziehungsweise "Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen".
Die Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses müssen Sie mithilfe des Antragsformulars schriftlich oder persönlich beantragen. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle. Sie können die Unterlagen auch persönlich abgeben.
Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.
Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der Gleichwertigkeit eine Bescheinigung darüber aus.
Voraussetzungen sind:
die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie als amtlich beglaubigte Fotokopien einreichen. Originalsprachliche Unterlagen (Dokumente, Zeugnisse) müssen Sie in originalsprachlicher, beglaubigter Kopie und amtlicher Übersetzung vorlegen.
Ausnahmen sind Unterlagen in englischer oder französischer Sprache, sie müssen nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.
frühzeitig, beachten Sie mögliche Bewerbungsfristen
Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen, je Bildungsabschluss: 100 Euro
Bei geringem Einkommen ist ein Antrag auf Gebührenbefreiung möglich.
...dass das Rathaus vormals ein Schulhaus war