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Themenbereich: Fahrzeuge

Ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – hier erfahren Sie, wann Sie ein Auto an-, ab- oder ummelden müssen und alles rund ums Kennzeichen.

1. Fahrzeugkauf und -verkauf

Der Kauf eines Fahrzeugs ist Vertrauenssache, unabhängig davon, ob Sie Ihr Kraftfahrzeug neu oder gebraucht bei einem Händler oder privat kaufen.

Nachfolgende Hinweise sollen Ihnen Hilfestellung geben, was vor dem Kauf insbesondere zu beachten ist.

Automobilclubs (z.B. ADAC, ARCD, AvD und ACE) führen Statistiken über Zuverlässigkeit, Mängel- und Pannenhäufigkeit der verschiedensten Kfz-Marken und Modelle. Außerdem stellen viele der Automobilclubs über ihre Onlineauftritte Checklisten für den Gebrauchtwagenkauf zur Verfügung. Einige bieten auch – meist ausschließlich für Mitglieder – eine Begutachtung des technischen Zustandes des Fahrzeugs an.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über den genauen Zeitwert bei Gebrauchtwagen und vergleichen Sie anhand von Inseraten den Marktwert Ihres zukünftigen Fahrzeugs. Da die von den Herstellern ausgesprochenen Preisempfehlungen unverbindlich sind, kann auch bei Neuwagen dasselbe Fahrzeug bei verschiedenen Händlern unterschiedlich viel kosten.

Machen Sie eine Probefahrt vor dem Kauf des Fahrzeugs.

Zum Abschluss eines Kaufvertrags ist es zweckmäßig, einen Vordruck eines Kaufvertrags zu benutzen, den manche Automobilclubs und Versicherungen im Internet zum Download anbieten. Lassen Sie sich im Zweifel dort beraten. Wichtig ist die zweifache Ausfertigung des Vertrags für Sie und den Verkäufer.

Hinweis: Seit dem 1. November 2004 haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen neuer Personenkraftfahrzeuge direkt zu vergleichen. Seit diesem Zeitpunkt sind Händler verpflichtet, an allen neuen Personenkraftwagen entsprechende Hinweisschilder anzubringen. Zusätzlich sollte ein Leitfaden, der alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeuge mit ihren Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten auflistet, bei den Händlern ausliegen.

Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens

Wenn Sie das Fahrzeug vom Händler oder Verkäufer übernehmen, achten Sie darauf, dass Sie sämtliche wichtigen Unterlagen, insbesondere die nachfolgenden Dokumente, erhalten:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • bei Neuwagen zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief)
    • wenn der Händler das Fahrzeug für Sie zugelassen hat: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • bei Gebrauchtwagen, die noch zugelassen sind, zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung
    Hinweis: Wenn Sie vor dem 1. Januar 2010 eine Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung erhalten haben, müssen Sie bis zur nächsten Hauptuntersuchung die Durchführung der Abgasuntersuchung noch mit der Prüfbescheinigung separat nachweisen.
  • Abnahmebescheinigungen für eventuelle Ein- und Anbauten
  • wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 vorübergehend stillgelegt wurde: Abmeldebescheinigung

Tipp: Erst wenn Ihnen alle wichtigen Unterlagen ausgehändigt wurden, sollten Sie den vollen Kaufpreis bezahlen.

Hinweis: Die Fördermittel für die Umweltprämie sind inzwischen ausgeschöpft und die Warteliste ist geschlossen. Neue Anträge werden nicht entgegengenommen.

Verkauf des Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, sind Sie dazu verpflichtet, den Verkauf bei der Zulassungsbehörde zu melden. Was Sie dabei alles zu beachten haben, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Verfahren

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