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Themenbereich: 2. Heirat

In den Unterkapiteln bieten wir Ihnen Informationen zu folgenden Themen:

2.3. Kirchliche Trauung

Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen. 

Hinweis: Adressen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg finden Sie online.

Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich. Bei den meisten Kirchen ist sie jedoch Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) und – sofern vorhanden – die Eheurkunde.

Achtung: Falls Sie sich dafür entscheiden ausschließlich kirchlich zu heiraten gilt Ihr Zusammenleben lediglich als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert, haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Unterhalt, das Erbrecht greift nicht und es erfolgt kein Zugewinnausgleich.

 

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