Menschen, die sich um ihre Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen einen Vertreter. Für elternlose Minderjährige bestellt das Gericht einen Vormund, die Interessen eines Erwachsenen nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr.
Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet die Broschüren "Das Betreuungsrecht – praktische Hinweise" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" zum Thema "Rechtliche Betreuung" an.
Die Broschüre "Was Pflegeeltern wissen sollten" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg richtet sich an alle, die sich für das Thema "Vormundschaft" interessieren.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)